Ratgeber · Heizungsförderung 2026

Heizungsförderung 2026: Fördersätze & Antrag einfach erklärt.

Wie hoch die BEG-Förderung für Ihre neue Heizung ausfällt, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antragsprozess abläuft — der Überblick für Salzgitter und Umgebung vom Meisterbetrieb.

Persönliches Beratungsgespräch von SHK Cakal zur Heizungsförderung am Tisch
Meisterbetrieb Förderantrag inklusive Aktuelle BEG-Konditionen Salzgitter & Umgebung
Fördersätze 2026

Wie hoch ist die BEG-Förderung für Heizungen 2026?

Stand: Oktober 2026

Förderfähige Heizungen — allen voran die Wärmepumpe — werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst. Die einzelnen Bausteine addieren sich bis zu einem gesetzlich gedeckelten Höchstsatz.

Übersicht der Förderbausteine der BEG-Heizungsförderung 2026
Förderbaustein Voraussetzung
Grundförderung — 30 % gilt für jede förderfähige, überwiegend erneuerbare Heizung, unabhängig vom Einkommen
Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch einer funktionstüchtigen, älteren fossilen Heizung
Einkommensbonus bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unterhalb der Förderschwelle
Gesamtförderung — bis zu 70 % (in Einzelfällen bis zu 80 %) bei maximal 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit — entspricht bis zu 22.400 € Zuschuss

Eine reine Gasheizung ist von dieser Förderung ausgenommen. Bei einer Hybridheizung ist in der Regel nur der Wärmepumpen-Anteil förderfähig. Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, KfW-Programm 458). Da sich Fördersätze und Bedingungen ändern können, prüfen wir Ihre individuelle Förderfähigkeit im persönlichen Beratungsgespräch.

Planen Sie zusätzlich einen barrierefreien Badumbau, gibt es dafür eigene Fördertöpfe von Pflegekasse und KfW — unabhängig von der BEG-Heizungsförderung und teils sogar ohne Pflegegrad. Details dazu in unserem Ratgeber zum barrierefreien Bad.

Antragsprozess

Wie läuft die Antragstellung für die Heizungsförderung ab?

  1. 1

    Vorab-Beratung

    Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und ermitteln die realistische Förderhöhe.

  2. 2

    Fachunternehmererklärung

    Wir stellen die technischen Nachweise als Fachbetrieb zusammen.

  3. 3

    Antragstellung vor Beauftragung

    Der Antrag geht in der korrekten Reihenfolge vor der verbindlichen Beauftragung raus.

  4. 4

    Förderzusage

    Nach Prüfung durch die Förderstelle erhalten Sie die verbindliche Zusage.

  5. 5

    Beauftragung & Umsetzung

    Wir installieren Ihre neue Heizung im vereinbarten Zeitfenster.

  6. 6

    Verwendungsnachweis

    Wir unterstützen Sie beim Nachweis gegenüber der Förderstelle zur Auszahlung.

Checkliste

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Förderantrag?

  • Eigentumsnachweis oder Zustimmung des Eigentümers — je nach Konstellation Ihrer Immobilie.
  • Kontoverbindung — für die spätere Auszahlung des Zuschusses.
  • Einkommensnachweis — nur nötig, wenn Sie den zusätzlichen Einkommensbonus beantragen möchten.
  • Technisches Angebot des Fachbetriebs — als Nachweis der geplanten Maßnahme, das erstellen wir für Sie.

Sobald diese Punkte geklärt sind, übernehmen wir den Rest der Antragstellung für Sie.

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Häufige Fragen

Fragen zur Heizungsförderung 2026.

Gilt die Förderung auch für eine neue Gasheizung?

Eine rein fossile Gasheizung ist von der BEG-Förderung ausgeschlossen. Förderfähig sind Heizungen, die überwiegend mit erneuerbaren Energien arbeiten, allen voran die Wärmepumpe, aber auch Biomasseheizungen, Solarthermie-Hybridanlagen oder der förderfähige Wärmepumpen-Anteil einer Hybridheizung. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus kann die Gesamtförderung in Einzelfällen bis zu 70 bzw. 80 Prozent erreichen — bei einer reinen Gasheizung entfällt das vollständig. In der Vorab-Beratung, dem ersten Schritt unseres Antragsprozesses, prüfen wir für Sie, welche Heizungsoption in Ihrem konkreten Fall förderfähig ist und wie hoch die realistische Förderhöhe ausfällt, damit Sie diese Information schon vor der eigentlichen Entscheidung zwischen den verschiedenen Heizsystemen haben. Mehr Details zu den einzelnen Optionen finden Sie auch in unserem Ratgeber zum Heizungsaustausch. So vermeiden Sie, dass Sie erst nach der Beauftragung feststellen, dass Ihre gewünschte Heizungsoption gar nicht förderfähig gewesen wäre.

Muss der Förderantrag vor oder nach der Beauftragung gestellt werden?

Bei der BEG-Förderung ist in der Regel vor der verbindlichen Beauftragung des Fachbetriebs die korrekte Antragsreihenfolge einzuhalten beziehungsweise eine Förderzusage abzuwarten. Wird die Reihenfolge nicht eingehalten, kann die Förderung im schlimmsten Fall komplett entfallen. Deshalb ist unser Antragsprozess genau in dieser Reihenfolge aufgebaut: Nach der Vorab-Beratung und der Fachunternehmererklärung stellen wir den Antrag im dritten Schritt ausdrücklich vor der verbindlichen Beauftragung, warten gemeinsam mit Ihnen die Förderzusage ab und beginnen erst danach mit Beauftragung und Umsetzung. Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie und achten durchgängig darauf, dass die Reihenfolge stimmt, damit Ihnen durch einen vermeidbaren Formfehler kein Fördergeld verloren geht. Als Meisterbetrieb mit entsprechender Erfahrung in Salzgitter kennen wir diese Reihenfolge aus zahlreichen bereits begleiteten Anträgen. Verlassen Sie sich dabei lieber auf unsere praktische Erfahrung als Meisterbetrieb, statt die Reihenfolge selbst aus verschiedenen, teils widersprüchlichen Internetquellen zusammenzusetzen.

Wie hoch ist die maximale Förderung 2026?

Die einzelnen Förderbausteine — Grundförderung von 30 Prozent, Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus — addieren sich bis zu einem gesetzlich gedeckelten Höchstsatz, der bei einer Wärmepumpe in Einzelfällen bis zu 70 bzw. 80 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen kann. Welche Bausteine sich bei Ihnen konkret addieren, hängt unter anderem davon ab, ob Sie eine alte fossile Heizung austauschen und ob Ihr Haushaltseinkommen unter der Bonus-Schwelle liegt. Da sich Fördersätze und Bedingungen ändern können, prüfen wir Ihre individuelle Förderhöhe im persönlichen Beratungsgespräch — bereits im ersten Schritt unseres Antragsprozesses, der Vorab-Beratung, ermitteln wir die für Ihr Vorhaben realistische Förderhöhe, damit Sie frühzeitig eine verlässliche Zahl für Ihre Planung haben. Die offiziellen Fördersätze können Sie zusätzlich jederzeit direkt beim KfW-Programm 458 nachlesen. So haben Sie sowohl eine unabhängige amtliche Quelle als auch unsere persönliche Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall.

Was passiert, wenn mein Einkommen über der Bonus-Schwelle liegt?

Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen über der Förderschwelle, entfällt lediglich der zusätzliche Einkommensbonus — die Grundförderung von 30 Prozent sowie ein möglicher Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung stehen Ihnen unabhängig vom Einkommen weiterhin zu. In der Praxis bedeutet das: Statt der in Einzelfällen möglichen 70 bis 80 Prozent Gesamtförderung bleibt Ihnen weiterhin ein guter Teil der Grundförderung plus Klimageschwindigkeits-Bonus erhalten, Sie fallen also nicht komplett aus der Förderung heraus. Da für den Einkommensbonus ein Einkommensnachweis nötig ist, klären wir bereits in der Vorab-Beratung, ob sich dieser Nachweis für Sie überhaupt lohnt, oder ob wir den Antrag direkt ohne diesen Baustein stellen. So vermeiden wir unnötigen Aufwand bei der Unterlagenbeschaffung für einen Bonus, der am Ende ohnehin nicht greift. Sprechen Sie uns dazu einfach im Erstgespräch an, wir rechnen Ihre persönliche Situation gern unverbindlich durch.

Wie lange ist eine Förderzusage gültig?

Nach der Förderzusage, dem vierten Schritt unseres Antragsprozesses, haben Sie eine bestimmte Frist, innerhalb derer die Maßnahme umgesetzt und der Verwendungsnachweis eingereicht werden muss — diese Fristen können sich ändern und hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab. Genau deshalb ist der Verwendungsnachweis als eigener, sechster Schritt fest in unseren Ablauf eingebaut: Nach Beauftragung und Umsetzung im fünften Schritt unterstützen wir Sie dabei, den Nachweis fristgerecht gegenüber der Förderstelle zu erbringen, damit die Auszahlung des Zuschusses nicht an einer verpassten Frist scheitert. Wir behalten die für Ihren Antrag geltenden Fristen durchgängig im Blick und sagen Ihnen rechtzeitig, wann welcher Schritt ansteht, statt Sie am Ende des Prozesses mit der Fristenkontrolle allein zu lassen. So bleibt der komplette Weg von der Förderzusage bis zur Auszahlung für Sie nachvollziehbar und ohne böse Überraschung. Gerade bei größeren Vorhaben mit mehreren Gewerken ist diese laufende Fristenkontrolle oft der entscheidende Unterschied zur Eigenorganisation.

Brauche ich für den Förderantrag einen eigenen Energieberater?

Für die Basisförderung einer Wärmepumpe ist in der Regel kein separater Energieberater nötig — die technischen Nachweise übernehmen wir als Fachbetrieb selbst im Rahmen der sogenannten Fachunternehmererklärung, dem zweiten Schritt unseres Antragsprozesses. Bei bestimmten Zusatzförderungen oder größeren Sanierungsvorhaben kann die Einbindung eines unabhängigen Energieberaters dennoch sinnvoll oder vorgeschrieben sein — ob das für Ihr konkretes Vorhaben zutrifft, klären wir bereits in der Vorab-Beratung im ersten Schritt. So wissen Sie von Anfang an, ob zusätzlich zu unserer technischen Nachweisführung noch ein externer Energieberater eingebunden werden muss, bevor der eigentliche Förderantrag gestellt wird, und können das bei Ihrer Zeitplanung von vornherein berücksichtigen. Als Meisterbetrieb aus Salzgitter-Lichtenberg begleiten wir Sie dabei durch den gesamten Prozess, unabhängig davon, ob ein externer Energieberater hinzukommt. Sprechen Sie uns einfach direkt an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben einen zusätzlichen Energieberater erfordert.

Welche Unterlagen brauche ich, um mit dem Förderantrag zu starten?

Für die Antragstellung benötigen wir in der Regel einen Eigentumsnachweis beziehungsweise die Zustimmung des Eigentümers je nach Konstellation Ihrer Immobilie, Ihre Kontoverbindung für die spätere Auszahlung des Zuschusses, gegebenenfalls einen Einkommensnachweis — nur nötig, wenn Sie den zusätzlichen Einkommensbonus beantragen möchten — sowie das technische Angebot unseres Betriebs als Nachweis der geplanten Maßnahme, das wir im Rahmen der Fachunternehmererklärung für Sie erstellen. Welche Unterlagen konkret für Ihren Fall nötig sind, stellen wir gemeinsam in der Vorab-Beratung, dem ersten Schritt unseres Antragsprozesses, zusammen. Sobald diese Punkte geklärt sind, übernehmen wir den Rest der Antragstellung vollständig für Sie, bis hin zur Förderzusage und dem späteren Verwendungsnachweis. Bringen Sie zum Erstgespräch einfach mit, was bereits vorliegt — den Rest klären wir gemeinsam vor Ort. Fehlende Unterlagen sind dabei kein Grund, die Beratung aufzuschieben, wir sagen Ihnen genau, was noch nachgereicht werden muss.

Gilt die Förderberatung auch für Haushalte in allen Stadtteilen von Salzgitter?

Die Förderberatung zur Heizungsförderung 2026 bieten wir unabhängig vom Stadtteil an — ob in Lebenstedt, Thiede, Gebhardshagen, Salzgitter-Bad oder in unmittelbarer Nähe zu unserem Firmensitz in Lichtenberg. Die Voraussetzungen für Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus hängen nicht vom Wohnort innerhalb Salzgitters ab, sondern vom energetischen Zustand Ihres Gebäudes und Ihrer persönlichen Situation, sodass sich der Förderantrag für ein Reihenhaus in Thiede nach denselben Regeln richtet wie für ein Einfamilienhaus in Salzgitter-Bad. Geografisch reicht unser Einsatzgebiet für die Förderberatung von der Umgebung des Salzgittersees bis zum Bereich rund um das Klinikum Salzgitter. Das gilt gleichermaßen für Alt- und Neubauten sowie für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Auch im direkten Umland von Salzgitter übernehmen wir die komplette Antragstellung für Privat- und Gewerbekunden, einschließlich der Kommunikation mit der zuständigen Förderstelle. Bringen Sie zum kostenlosen Erstgespräch einfach Ihre aktuellen Heizkosten und, falls vorhanden, vorliegende Gebäudedaten mit — den Rest klären wir gemeinsam vor Ort, unabhängig davon, in welchem Stadtteil Sie wohnen.

Wie viel Förderung steht Ihnen zu?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir prüfen Ihre Förderfähigkeit unverbindlich und kostenlos.

Kontakt

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0176 21986283 info@shk-cakal.de
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